Reichsschuldenkommission

Reichsschuldenkommission

Reichsschuldenkommission, eine Kommission aus drei Mitgliedern des Bundesrats, drei Mitgliedern des Reichstags und dem Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, die die Aufsicht über die Reichsschuldenverwaltung (eine von der allgemeinen Reichsfinanzverwaltung abgesonderte Behörde, bestehend aus einem Präsidenten und vier Räten) führt.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Reichsschuldenverwaltung — Ehemalige Reichsschuldenverwaltung in der Oranienstraße in Berlin Kreuzberg, heute Sitz der Berliner Immobilienmanagement GmbH Die Reichsschuldenverwaltung geht auf die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden zurück, die 1820 gegründet… …   Deutsch Wikipedia

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  • Berlin [1] — Berlin (hierzu zwei Stadtpläne: »Übersichtsplan« und »Innere Stadt«, mit Registerblättern), die Hauptstadt des Deutschen Reiches und des Königreichs Preußen, zugleich erste Residenz des deutschen Kaisers und Königs von Preußen und Sitz der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsinvalidenfonds — Reichsinvalidenfonds, derjenige Vermögenskomplex, der zunächst zur Sicherung und Bestreitung der Ausgaben bestimmt ist, die dem Deutschen Reich infolge des Krieges von 1870/71 durch die Pensionierung und Versorgung von Militärpersonen des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichskriegsschatz — Reichskriegsschatz, ein im Deutschen Reich für den Fall eines Krieges und zwar lediglich für Zwecke der Mobilmachung bereit gehaltener Barbestand. Derselbe verdankt seine Entstehung der Übertragung der seit Friedrich Wilhelm I. bestehenden und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsbehörden — Reichsbehörden, die Behörden, welche die Geschäfte des Deutschen Reichs führen und ihre Autorität unmittelbar von der Reichsgewalt ableiten; an ihrer Spitze steht der Reichskanzler (s.d.). Oberste R. sind: das Auswärtige Amt, Reichsamt des Innern …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsinvalidenfonds — Reichsinvalidenfonds, die durch Gesetz vom 23. Mai 1873 bestimmte Summe von 561 Mill. M aus der franz. Kriegskostenentschädigung zur Bestreitung der dem Reich infolge des Krieges 1870/71 erwachsenden Ausgaben für die Versorgung der Invaliden und… …   Kleines Konversations-Lexikon

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